falsche Tatsachenbehauptung
Verfasst: Mi 28. Apr 2021, 23:15:34
Mir ist letztes Jahr im März was schlimmes passiert: folgender Hintergrund ist, dass ich über eine Umschulungsmaßnahme eine Frau kennengelernt hatte. Wir hatten uns am Anfang meistens über Whatsapp geschrieben. Nur zu einer näheren Beziehung kam es nicht.
Im Laufe der Zeit hatte die behauptet, dass ich vor ihrer Wohnungstür stehen würde und sie sich nicht aus dem Haus trauen würde. Auch hatte die behauptet, ich würde deren Kinder abpassen.
Dies hatte Sie der Leitung die die Maßnahmen macht, mündlich gemeldet. Darauf kam ich eine Abmahnung die ich mir leider nicht so gefallen lassen habe. Bin damals zu einem Rechtsanwalt gegangen, und die musste die Abmahnung schriftlich zurück nehmen, sonst hätte es eine gerichtlicher Klärung gegeben. Leider war ich damals auch nicht in der Lage dann mehr und hatte die Ausbildung abgebrochen.
Auch kam von dieser Frau bis heute keine Entschuldigung. Wollte diese Frau wenn ich sie sehe, darauf ansprechen, warum die so lügen tut !!
Auch habe ich mich erkundigt wie die gesetzliche Lage aussieht, wobei die Frist in 3 Jahren verjährt.
Frage ist, kann ich wenn ich sie sehe und dann über das was die behauptet hat, und trotzdem weiter die unwahren Tatsachen weiter aufrecht erhält und somit keine Entschuldigung zu erwarten ist, dann nachträglich gegen sie über einen Rechtsanwalt vorgehen kann. Oder soll ich das lassen?
Im Laufe der Zeit hatte die behauptet, dass ich vor ihrer Wohnungstür stehen würde und sie sich nicht aus dem Haus trauen würde. Auch hatte die behauptet, ich würde deren Kinder abpassen.
Dies hatte Sie der Leitung die die Maßnahmen macht, mündlich gemeldet. Darauf kam ich eine Abmahnung die ich mir leider nicht so gefallen lassen habe. Bin damals zu einem Rechtsanwalt gegangen, und die musste die Abmahnung schriftlich zurück nehmen, sonst hätte es eine gerichtlicher Klärung gegeben. Leider war ich damals auch nicht in der Lage dann mehr und hatte die Ausbildung abgebrochen.
Auch kam von dieser Frau bis heute keine Entschuldigung. Wollte diese Frau wenn ich sie sehe, darauf ansprechen, warum die so lügen tut !!
Auch habe ich mich erkundigt wie die gesetzliche Lage aussieht, wobei die Frist in 3 Jahren verjährt.
Frage ist, kann ich wenn ich sie sehe und dann über das was die behauptet hat, und trotzdem weiter die unwahren Tatsachen weiter aufrecht erhält und somit keine Entschuldigung zu erwarten ist, dann nachträglich gegen sie über einen Rechtsanwalt vorgehen kann. Oder soll ich das lassen?